GOT Position 979

Trepanation der Nasennebenhöhlen mit Spülung, Pferd, Hausequiden, Kameliden

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Entfernen von Kieferteilen
1-facher Satz
125,00 €
2-facher Satz
250,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
375,00 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
250,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
500,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×125,00 €1-fach
1.5×187,50 €Üblich
2.0×250,00 €Üblich
2.5×312,50 €Höchstsatz
3.0×375,00 €Höchstsatz
3.5×437,50 €Über Höchstsatz
4.0×500,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 979 ("Trepanation der Nasennebenhöhlen mit Spülung, Pferd, Hausequiden, Kameliden") beträgt der 1-fache Gebührensatz 125,00 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (250,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (500,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.