GOT Position 976

Entfernung von Unterkiefer- oder Oberkieferteilen

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Entfernen von Kieferteilen
1-facher Satz
243,80 €
2-facher Satz
487,60 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
731,40 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
487,60 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
975,20 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×243,80 €1-fach
1.5×365,70 €Üblich
2.0×487,60 €Üblich
2.5×609,50 €Höchstsatz
3.0×731,40 €Höchstsatz
3.5×853,30 €Über Höchstsatz
4.0×975,20 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 976 ("Entfernung von Unterkiefer- oder Oberkieferteilen") beträgt der 1-fache Gebührensatz 243,80 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (487,60 €) berechnet, bis maximal 4-fach (975,20 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.