GOT Position 940

Entfernung kieferorthopädischer Apparaturen einschließlich Politur

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Kieferorthopädie, Stellungsanomalie und Korrekturen: Entfernen von kieferorthopädischen Apparaten
1-facher Satz
67,50 €
2-facher Satz
135,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
202,50 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
135,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
270,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×67,50 €1-fach
1.5×101,25 €Üblich
2.0×135,00 €Üblich
2.5×168,75 €Höchstsatz
3.0×202,50 €Höchstsatz
3.5×236,25 €Über Höchstsatz
4.0×270,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 940 ("Entfernung kieferorthopädischer Apparaturen einschließlich Politur") beträgt der 1-fache Gebührensatz 67,50 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (135,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (270,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.