GOT Position 936

Anpassen und Einsetzen von Gummiligaturen, pro Kieferseite

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Kieferorthopädie, Stellungsanomalie und Korrekturen: Einsetzen, Kontrolle und Justierung von kieferorthopädischen Apparaten
1-facher Satz
11,25 €
2-facher Satz
22,50 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
33,75 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
22,50 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
45,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,25 €1-fach
1.5×16,88 €Üblich
2.0×22,50 €Üblich
2.5×28,13 €Höchstsatz
3.0×33,75 €Höchstsatz
3.5×39,38 €Über Höchstsatz
4.0×45,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 936 ("Anpassen und Einsetzen von Gummiligaturen, pro Kieferseite") beträgt der 1-fache Gebührensatz 11,25 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (22,50 €) berechnet, bis maximal 4-fach (45,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.