GOT Position 898

Operative Therapie eines Sohlenballengeschwürs, kompliziert

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
12f) Sonstiges
1-facher Satz
75,40 €
2-facher Satz
150,80 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
226,20 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
150,80 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
301,60 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×75,40 €1-fach
1.5×113,10 €Üblich
2.0×150,80 €Üblich
2.5×188,50 €Höchstsatz
3.0×226,20 €Höchstsatz
3.5×263,90 €Über Höchstsatz
4.0×301,60 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 898 ("Operative Therapie eines Sohlenballengeschwürs, kompliziert") beträgt der 1-fache Gebührensatz 75,40 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (150,80 €) berechnet, bis maximal 4-fach (301,60 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.