GOT Position 897

Operative Therapie eines Sohlenballengeschwürs

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
12f) Sonstiges
1-facher Satz
25,14 €
2-facher Satz
50,28 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
75,42 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
50,28 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
100,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×25,14 €1-fach
1.5×37,71 €Üblich
2.0×50,28 €Üblich
2.5×62,85 €Höchstsatz
3.0×75,42 €Höchstsatz
3.5×87,99 €Über Höchstsatz
4.0×100,56 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 897 ("Operative Therapie eines Sohlenballengeschwürs") beträgt der 1-fache Gebührensatz 25,14 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (50,28 €) berechnet, bis maximal 4-fach (100,56 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.