GOT Position 86

Bestandsgebühr, Rasse- und Ziertiere, die nicht der Erwerbstätigkeit ihrer Halter dienen

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
19,08 €
2-facher Satz
38,16 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
57,24 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
38,16 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
76,32 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×19,08 €1-fach
1.5×28,62 €Üblich
2.0×38,16 €Üblich
2.5×47,70 €Höchstsatz
3.0×57,24 €Höchstsatz
3.5×66,78 €Über Höchstsatz
4.0×76,32 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 86 ("Bestandsgebühr, Rasse- und Ziertiere, die nicht der Erwerbstätigkeit ihrer Halter dienen") beträgt der 1-fache Gebührensatz 19,08 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (38,16 €) berechnet, bis maximal 4-fach (76,32 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.