GOT Position 849

Amputation größerer Teile von Extremitäten

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
12b) Amputationen
1-facher Satz
132,40 €
2-facher Satz
264,80 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
397,20 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
264,80 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
529,60 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×132,40 €1-fach
1.5×198,60 €Üblich
2.0×264,80 €Üblich
2.5×331,00 €Höchstsatz
3.0×397,20 €Höchstsatz
3.5×463,40 €Über Höchstsatz
4.0×529,60 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 849 ("Amputation größerer Teile von Extremitäten") beträgt der 1-fache Gebührensatz 132,40 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (264,80 €) berechnet, bis maximal 4-fach (529,60 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.