GOT Position 804

Speicheldrüsengangverpflanzung in den Konjunktivalsack einseitig

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Tränenableitende Wege
1-facher Satz
157,50 €
2-facher Satz
315,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
472,50 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
315,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
630,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×157,50 €1-fach
1.5×236,25 €Üblich
2.0×315,00 €Üblich
2.5×393,75 €Höchstsatz
3.0×472,50 €Höchstsatz
3.5×551,25 €Über Höchstsatz
4.0×630,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 804 ("Speicheldrüsengangverpflanzung in den Konjunktivalsack einseitig") beträgt der 1-fache Gebührensatz 157,50 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (315,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (630,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.