GOT Position 80

Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, kleine Hauswiederkäuer

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
12,57 €
2-facher Satz
25,14 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
37,71 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
25,14 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
50,28 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×12,57 €1-fach
1.5×18,86 €Üblich
2.0×25,14 €Üblich
2.5×31,43 €Höchstsatz
3.0×37,71 €Höchstsatz
3.5×44,00 €Über Höchstsatz
4.0×50,28 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 80 ("Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, kleine Hauswiederkäuer") beträgt der 1-fache Gebührensatz 12,57 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (25,14 €) berechnet, bis maximal 4-fach (50,28 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.