GOT Position 79

Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Rind

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
29,33 €
2-facher Satz
58,66 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
87,99 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
58,66 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
117,32 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×29,33 €1-fach
1.5×44,00 €Üblich
2.0×58,66 €Üblich
2.5×73,32 €Höchstsatz
3.0×87,99 €Höchstsatz
3.5×102,66 €Über Höchstsatz
4.0×117,32 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 79 ("Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Rind") beträgt der 1-fache Gebührensatz 29,33 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (58,66 €) berechnet, bis maximal 4-fach (117,32 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.