GOT Position 76

Anwesenheit bei Veranstaltungen, je Kalendertag (bis zu acht Stunden)

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
366,34 €
2-facher Satz
732,68 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
1.099,02 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
732,68 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
1.465,36 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×366,34 €1-fach
1.5×549,51 €Üblich
2.0×732,68 €Üblich
2.5×915,85 €Höchstsatz
3.0×1.099,02 €Höchstsatz
3.5×1.282,19 €Über Höchstsatz
4.0×1.465,36 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 76 ("Anwesenheit bei Veranstaltungen, je Kalendertag (bis zu acht Stunden)") beträgt der 1-fache Gebührensatz 366,34 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (732,68 €) berechnet, bis maximal 4-fach (1.465,36 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.