GOT Position 72

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Masttiere, 20 001 bis zu 50 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
160,27 €
2-facher Satz
320,54 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
480,81 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
320,54 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
641,08 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×160,27 €1-fach
1.5×240,41 €Üblich
2.0×320,54 €Üblich
2.5×400,68 €Höchstsatz
3.0×480,81 €Höchstsatz
3.5×560,95 €Über Höchstsatz
4.0×641,08 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 72 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Masttiere, 20 001 bis zu 50 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 160,27 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (320,54 €) berechnet, bis maximal 4-fach (641,08 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.