GOT Position 70

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, über 50 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
274,77 €
2-facher Satz
549,54 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
824,31 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
549,54 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
1.099,08 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×274,77 €1-fach
1.5×412,16 €Üblich
2.0×549,54 €Üblich
2.5×686,93 €Höchstsatz
3.0×824,31 €Höchstsatz
3.5×961,69 €Über Höchstsatz
4.0×1.099,08 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 70 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, über 50 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 274,77 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (549,54 €) berechnet, bis maximal 4-fach (1.099,08 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.