GOT Position 696

Eröffnung des Kehlkopfes einschließlich Entfernung von Zubildungen und chirurgischer Behandlung von Verletzungen

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Kehlkopf
1-facher Satz
335,07 €
2-facher Satz
670,14 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
1.005,21 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
670,14 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
1.340,28 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×335,07 €1-fach
1.5×502,61 €Üblich
2.0×670,14 €Üblich
2.5×837,68 €Höchstsatz
3.0×1.005,21 €Höchstsatz
3.5×1.172,75 €Über Höchstsatz
4.0×1.340,28 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 696 ("Eröffnung des Kehlkopfes einschließlich Entfernung von Zubildungen und chirurgischer Behandlung von Verletzungen") beträgt der 1-fache Gebührensatz 335,07 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (670,14 €) berechnet, bis maximal 4-fach (1.340,28 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.