GOT Position 69

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, 20 001 bis zu 50 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
219,80 €
2-facher Satz
439,60 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
659,40 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
439,60 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
879,20 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×219,80 €1-fach
1.5×329,70 €Üblich
2.0×439,60 €Üblich
2.5×549,50 €Höchstsatz
3.0×659,40 €Höchstsatz
3.5×769,30 €Über Höchstsatz
4.0×879,20 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 69 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, 20 001 bis zu 50 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 219,80 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (439,60 €) berechnet, bis maximal 4-fach (879,20 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.