GOT Position 680

Operative Entfernung eines gesamten vertikalen Gehörganges mit separater Eröffnung der Paukenhöhle

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Otitisoperation
1-facher Satz
511,98 €
2-facher Satz
1.023,96 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
1.535,94 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
1.023,96 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
2.047,92 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×511,98 €1-fach
1.5×767,97 €Üblich
2.0×1.023,96 €Üblich
2.5×1.279,95 €Höchstsatz
3.0×1.535,94 €Höchstsatz
3.5×1.791,93 €Über Höchstsatz
4.0×2.047,92 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 680 ("Operative Entfernung eines gesamten vertikalen Gehörganges mit separater Eröffnung der Paukenhöhle") beträgt der 1-fache Gebührensatz 511,98 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (1.023,96 €) berechnet, bis maximal 4-fach (2.047,92 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.