GOT Position 67

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, 10 001 bis zu 15 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
137,37 €
2-facher Satz
274,74 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
412,11 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
274,74 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
549,48 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×137,37 €1-fach
1.5×206,06 €Üblich
2.0×274,74 €Üblich
2.5×343,43 €Höchstsatz
3.0×412,11 €Höchstsatz
3.5×480,80 €Über Höchstsatz
4.0×549,48 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 67 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, 10 001 bis zu 15 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 137,37 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (274,74 €) berechnet, bis maximal 4-fach (549,48 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.