GOT Position 64

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 3 001 bis zu 4 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
68,69 €
2-facher Satz
137,38 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
206,07 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
137,38 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
274,76 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×68,69 €1-fach
1.5×103,04 €Üblich
2.0×137,38 €Üblich
2.5×171,73 €Höchstsatz
3.0×206,07 €Höchstsatz
3.5×240,42 €Über Höchstsatz
4.0×274,76 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 64 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 3 001 bis zu 4 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 68,69 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (137,38 €) berechnet, bis maximal 4-fach (274,76 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.