GOT Position 63

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 2001 bis zu 3 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
59,54 €
2-facher Satz
119,08 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
178,62 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
119,08 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
238,16 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×59,54 €1-fach
1.5×89,31 €Üblich
2.0×119,08 €Üblich
2.5×148,85 €Höchstsatz
3.0×178,62 €Höchstsatz
3.5×208,39 €Über Höchstsatz
4.0×238,16 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 63 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 2001 bis zu 3 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 59,54 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (119,08 €) berechnet, bis maximal 4-fach (238,16 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.