GOT Position 622

Serumschnellagglutination bei Geflügel, zwei bis zu 100 Tieren, je Tier

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
6a) Blutuntersuchung im eigenen Labor
1-facher Satz
1,14 €
2-facher Satz
2,28 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
3,42 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
2,28 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
4,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×1,14 €1-fach
1.5×1,71 €Üblich
2.0×2,28 €Üblich
2.5×2,85 €Höchstsatz
3.0×3,42 €Höchstsatz
3.5×3,99 €Über Höchstsatz
4.0×4,56 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 622 ("Serumschnellagglutination bei Geflügel, zwei bis zu 100 Tieren, je Tier") beträgt der 1-fache Gebührensatz 1,14 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (2,28 €) berechnet, bis maximal 4-fach (4,56 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.