GOT Position 621

Serumschnellagglutination bei Geflügel (zuzüglich Blutentnahme und Antigen), erstes Tier

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
6a) Blutuntersuchung im eigenen Labor
1-facher Satz
5,96 €
2-facher Satz
11,92 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
17,88 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
11,92 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
23,84 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,96 €1-fach
1.5×8,94 €Üblich
2.0×11,92 €Üblich
2.5×14,90 €Höchstsatz
3.0×17,88 €Höchstsatz
3.5×20,86 €Über Höchstsatz
4.0×23,84 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 621 ("Serumschnellagglutination bei Geflügel (zuzüglich Blutentnahme und Antigen), erstes Tier") beträgt der 1-fache Gebührensatz 5,96 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (11,92 €) berechnet, bis maximal 4-fach (23,84 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.