GOT Position 60

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 101 bis zu 500 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
32,06 €
2-facher Satz
64,12 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
96,18 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
64,12 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
128,24 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×32,06 €1-fach
1.5×48,09 €Üblich
2.0×64,12 €Üblich
2.5×80,15 €Höchstsatz
3.0×96,18 €Höchstsatz
3.5×112,21 €Über Höchstsatz
4.0×128,24 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 60 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 101 bis zu 500 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 32,06 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (64,12 €) berechnet, bis maximal 4-fach (128,24 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.