GOT Position 59

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 11 bis zu 100 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
18,31 €
2-facher Satz
36,62 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
54,93 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
36,62 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
73,24 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×18,31 €1-fach
1.5×27,46 €Üblich
2.0×36,62 €Üblich
2.5×45,78 €Höchstsatz
3.0×54,93 €Höchstsatz
3.5×64,09 €Über Höchstsatz
4.0×73,24 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 59 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 11 bis zu 100 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 18,31 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (36,62 €) berechnet, bis maximal 4-fach (73,24 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.