GOT Position 550

Embryotransfer, Lagerung von Tiefgefrierembryonen (einschließlich Transport), pro Embryo, pro Monat, einschließlich einer Spülung ohne Mengenbegrenzung der Embryonen

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Embryotransfer
1-facher Satz
9,75 €
2-facher Satz
19,50 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
29,25 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
19,50 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
39,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×9,75 €1-fach
1.5×14,63 €Üblich
2.0×19,50 €Üblich
2.5×24,38 €Höchstsatz
3.0×29,25 €Höchstsatz
3.5×34,13 €Über Höchstsatz
4.0×39,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 550 ("Embryotransfer, Lagerung von Tiefgefrierembryonen (einschließlich Transport), pro Embryo, pro Monat, einschließlich einer Spülung ohne Mengenbegrenzung der Embryonen") beträgt der 1-fache Gebührensatz 9,75 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (19,50 €) berechnet, bis maximal 4-fach (39,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.