GOT Position 533

Instrumentelle Samenübertragung, endoskopisch bei Einzeltieren, Stute

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Instrumentelle Samenübertragung bei Einzeltieren
1-facher Satz
125,56 €
2-facher Satz
251,12 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
376,68 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
251,12 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
502,24 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×125,56 €1-fach
1.5×188,34 €Üblich
2.0×251,12 €Üblich
2.5×313,90 €Höchstsatz
3.0×376,68 €Höchstsatz
3.5×439,46 €Über Höchstsatz
4.0×502,24 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 533 ("Instrumentelle Samenübertragung, endoskopisch bei Einzeltieren, Stute") beträgt der 1-fache Gebührensatz 125,56 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (251,12 €) berechnet, bis maximal 4-fach (502,24 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.