GOT Position 53

Bestandsuntersuchung Schwein, 151 bis zu 500 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
50,38 €
2-facher Satz
100,76 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
151,14 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
100,76 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
201,52 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×50,38 €1-fach
1.5×75,57 €Üblich
2.0×100,76 €Üblich
2.5×125,95 €Höchstsatz
3.0×151,14 €Höchstsatz
3.5×176,33 €Über Höchstsatz
4.0×201,52 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 53 ("Bestandsuntersuchung Schwein, 151 bis zu 500 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 50,38 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (100,76 €) berechnet, bis maximal 4-fach (201,52 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.