GOT Position 46

Bestandsuntersuchung Kalb, 101 bis zu 150 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
51,13 €
2-facher Satz
102,26 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
153,39 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
102,26 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
204,52 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×51,13 €1-fach
1.5×76,70 €Üblich
2.0×102,26 €Üblich
2.5×127,83 €Höchstsatz
3.0×153,39 €Höchstsatz
3.5×178,96 €Über Höchstsatz
4.0×204,52 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 46 ("Bestandsuntersuchung Kalb, 101 bis zu 150 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 51,13 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (102,26 €) berechnet, bis maximal 4-fach (204,52 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.