GOT Position 45

Bestandsuntersuchung Kalb, bis zu 100 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
38,16 €
2-facher Satz
76,32 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
114,48 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
76,32 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
152,64 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×38,16 €1-fach
1.5×57,24 €Üblich
2.0×76,32 €Üblich
2.5×95,40 €Höchstsatz
3.0×114,48 €Höchstsatz
3.5×133,56 €Über Höchstsatz
4.0×152,64 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 45 ("Bestandsuntersuchung Kalb, bis zu 100 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 38,16 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (76,32 €) berechnet, bis maximal 4-fach (152,64 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.