GOT Position 43

Bestandsuntersuchung Pferd, Hausequiden, Kameliden, ab dem 21. Tier, je Tier

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
1,52 €
2-facher Satz
3,04 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
4,56 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
3,04 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
6,08 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×1,52 €1-fach
1.5×2,28 €Üblich
2.0×3,04 €Üblich
2.5×3,80 €Höchstsatz
3.0×4,56 €Höchstsatz
3.5×5,32 €Über Höchstsatz
4.0×6,08 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 43 ("Bestandsuntersuchung Pferd, Hausequiden, Kameliden, ab dem 21. Tier, je Tier") beträgt der 1-fache Gebührensatz 1,52 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (3,04 €) berechnet, bis maximal 4-fach (6,08 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.