GOT Position 351

Überwachung von Intensivpatienten, exklusive der tierärztlichen Leistungen, pro Tag

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Überwachung, Narkose/Intensivpatienten
1-facher Satz
100,00 €
2-facher Satz
200,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
300,00 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
200,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
400,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×100,00 €1-fach
1.5×150,00 €Üblich
2.0×200,00 €Üblich
2.5×250,00 €Höchstsatz
3.0×300,00 €Höchstsatz
3.5×350,00 €Über Höchstsatz
4.0×400,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 351 ("Überwachung von Intensivpatienten, exklusive der tierärztlichen Leistungen, pro Tag") beträgt der 1-fache Gebührensatz 100,00 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (200,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (400,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.