GOT Position 350

Monitoring mit mehr als zwei Parametern

Eckdaten

Teil
COrgansysteme
Kategorie
Überwachung, Narkose/Intensivpatienten
1-facher Satz
59,18 €
2-facher Satz
118,36 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
177,54 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
118,36 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
236,72 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×59,18 €1-fach
1.5×88,77 €Üblich
2.0×118,36 €Üblich
2.5×147,95 €Höchstsatz
3.0×177,54 €Höchstsatz
3.5×207,13 €Über Höchstsatz
4.0×236,72 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 350 ("Monitoring mit mehr als zwei Parametern") beträgt der 1-fache Gebührensatz 59,18 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (118,36 €) berechnet, bis maximal 4-fach (236,72 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.