GOT Position 35

Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Heimsäugetiere

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
12,34 €
2-facher Satz
24,68 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
37,02 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
24,68 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
49,36 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×12,34 €1-fach
1.5×18,51 €Üblich
2.0×24,68 €Üblich
2.5×30,85 €Höchstsatz
3.0×37,02 €Höchstsatz
3.5×43,19 €Über Höchstsatz
4.0×49,36 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 35 ("Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Heimsäugetiere") beträgt der 1-fache Gebührensatz 12,34 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (24,68 €) berechnet, bis maximal 4-fach (49,36 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.