GOT Position 3

Dokumentation aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
11,20 €
2-facher Satz
22,40 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
33,60 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
22,40 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
44,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,20 €1-fach
1.5×16,80 €Üblich
2.0×22,40 €Üblich
2.5×28,00 €Höchstsatz
3.0×33,60 €Höchstsatz
3.5×39,20 €Über Höchstsatz
4.0×44,80 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 3 ("Dokumentation aufgrund gesetzlicher Vorgaben") beträgt der 1-fache Gebührensatz 11,20 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (22,40 €) berechnet, bis maximal 4-fach (44,80 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.