GOT Position 258

Wirtschaftlichkeitsberechnung, je angefangene 15 Minuten

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Bestandsbetreuung Nutztiere, Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb
1-facher Satz
42,67 €
2-facher Satz
85,34 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
128,01 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
85,34 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
170,68 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×42,67 €1-fach
1.5×64,01 €Üblich
2.0×85,34 €Üblich
2.5×106,68 €Höchstsatz
3.0×128,01 €Höchstsatz
3.5×149,35 €Über Höchstsatz
4.0×170,68 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 258 ("Wirtschaftlichkeitsberechnung, je angefangene 15 Minuten") beträgt der 1-fache Gebührensatz 42,67 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (85,34 €) berechnet, bis maximal 4-fach (170,68 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.