GOT Position 250

Tupferprobenentnahme endoskopisch, zusätzlich zur Endoskopiegebühr

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Tupferprobenentnahme
1-facher Satz
20,45 €
2-facher Satz
40,90 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
61,35 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
40,90 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
81,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×20,45 €1-fach
1.5×30,67 €Üblich
2.0×40,90 €Üblich
2.5×51,13 €Höchstsatz
3.0×61,35 €Höchstsatz
3.5×71,58 €Über Höchstsatz
4.0×81,80 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 250 ("Tupferprobenentnahme endoskopisch, zusätzlich zur Endoskopiegebühr") beträgt der 1-fache Gebührensatz 20,45 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (40,90 €) berechnet, bis maximal 4-fach (81,80 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.