GOT Position 25

Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, kleine Hauswiederkäuer

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
8,21 €
2-facher Satz
16,42 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
24,63 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
16,42 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
32,84 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×8,21 €1-fach
1.5×12,32 €Üblich
2.0×16,42 €Üblich
2.5×20,53 €Höchstsatz
3.0×24,63 €Höchstsatz
3.5×28,74 €Über Höchstsatz
4.0×32,84 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 25 ("Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, kleine Hauswiederkäuer") beträgt der 1-fache Gebührensatz 8,21 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (16,42 €) berechnet, bis maximal 4-fach (32,84 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.