GOT Position 239

Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Kennzeichnen
1-facher Satz
5,50 €
2-facher Satz
11,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
16,50 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
11,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
22,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,50 €1-fach
1.5×8,25 €Üblich
2.0×11,00 €Üblich
2.5×13,75 €Höchstsatz
3.0×16,50 €Höchstsatz
3.5×19,25 €Über Höchstsatz
4.0×22,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 239 ("Dokumentation im Rahmen der Kennzeichnung") beträgt der 1-fache Gebührensatz 5,50 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (11,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (22,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.