GOT Position 21

Allgemeine Untersuchung ohne Beratung

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
21,41 €
2-facher Satz
42,82 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
64,23 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
42,82 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
85,64 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×21,41 €1-fach
1.5×32,12 €Üblich
2.0×42,82 €Üblich
2.5×53,53 €Höchstsatz
3.0×64,23 €Höchstsatz
3.5×74,94 €Über Höchstsatz
4.0×85,64 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 21 ("Allgemeine Untersuchung ohne Beratung") beträgt der 1-fache Gebührensatz 21,41 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (42,82 €) berechnet, bis maximal 4-fach (85,64 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.