GOT Position 20

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, nicht domestizierte Tiere

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
36,94 €
2-facher Satz
73,88 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
110,82 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
73,88 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
147,76 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×36,94 €1-fach
1.5×55,41 €Üblich
2.0×73,88 €Üblich
2.5×92,35 €Höchstsatz
3.0×110,82 €Höchstsatz
3.5×129,29 €Über Höchstsatz
4.0×147,76 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 20 ("Allgemeine Untersuchung mit Beratung, nicht domestizierte Tiere") beträgt der 1-fache Gebührensatz 36,94 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (73,88 €) berechnet, bis maximal 4-fach (147,76 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.