GOT Position 191

Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger, Ausarbeitung eines Therapieplans

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Strahlen- und Ultraschalltherapie
1-facher Satz
15,24 €
2-facher Satz
30,48 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
45,72 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
30,48 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
60,96 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×15,24 €1-fach
1.5×22,86 €Üblich
2.0×30,48 €Üblich
2.5×38,10 €Höchstsatz
3.0×45,72 €Höchstsatz
3.5×53,34 €Über Höchstsatz
4.0×60,96 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 191 ("Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger, Ausarbeitung eines Therapieplans") beträgt der 1-fache Gebührensatz 15,24 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (30,48 €) berechnet, bis maximal 4-fach (60,96 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.