GOT Position 11

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
23,25 €
2-facher Satz
46,50 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
69,75 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
46,50 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
93,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×23,25 €1-fach
1.5×34,88 €Üblich
2.0×46,50 €Üblich
2.5×58,13 €Höchstsatz
3.0×69,75 €Höchstsatz
3.5×81,38 €Über Höchstsatz
4.0×93,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 11 ("Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen") beträgt der 1-fache Gebührensatz 23,25 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (46,50 €) berechnet, bis maximal 4-fach (93,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.